Mein Angebot

Meine maßgeschneiderten Lösungen sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen geschützt sind.

Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihres Unternehmens liegt mir am Herzen. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse und Erfahrung, um Risiken zu minimieren und einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Bereitstellung einer externen
Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die DGUV-Vorschrift 2 und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bilden die Grundlage für die umfassende Betreuung, die aus allgemeiner und betriebsspezifischer Unterstützung besteht. Die Zeiten für die allgemeine Betreuung sind gesetzlich festgelegt und variieren je nach Risikogruppe und Mitarbeiteranzahl. Der betriebsspezifische Teil berücksichtigt die spezifischen Risiken, Situationen und Bedingungen des Unternehmens, die in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Unternehmer festgelegt werden. Diese Festlegungen werden in der Regel jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Ein zentrales Instrument zur Erfüllung dieser Verpflichtungen ist die Gefährdungsbeurteilung.

Arbeitssicherheit

Rechtsgrundlagen

Der Gesetzgeber fordert ab dem ersten Beschäftigten Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Diese Anforderungen basieren auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, die kontinuierlich aktualisiert, ergänzt oder durch neue ersetzt werden können. Es besteht die Möglichkeit, dass sie auch zurückgezogen oder mit Übergangsfristen versehen werden. Im Folgenden habe ich für Sie die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengestellt. Bitte beachten Sie jedoch, dass ich keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehme.

ArbSchG: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) setzt EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz um. Es zielt darauf ab, die Gesundheit aller Beschäftigten durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu sichern und zu verbessern. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Verpflichtung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Neben klassischen Gefährdungsarten wie physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen müssen auch Gefährdungen bewertet werden, die sich aus der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen sowie aus unzureichender Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten ergeben.

DGUV-Vorschriften: Die DGUV-Vorschriften sind von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassene Unfallverhütungsvorschriften, die für alle Arbeitnehmer in Deutschland gelten. Sie befassen sich mit sämtlichen Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, wie z.B. den Grundsätzen der Prävention, Erster Hilfe bei Arbeitsunfällen, Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie der Rolle von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Darüber hinaus erlassen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Regeln, Informationen und Grundsätze, die als DGUV-Regeln, DGUV-Informationen und DGUV-Grundsätze bezeichnet werden.

ASiG: Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Verpflichtungen der Arbeitgeber hinsichtlich der Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit. Es definiert deren Aufgaben und Positionen im Betrieb und fordert eine enge Zusammenarbeit betreffend Arbeitsschutz und Unfallverhütung, beispielsweise durch die Einrichtung von Arbeitsschutzausschüssen. Ziel ist es, eine kompetente Beratung der Arbeitgeber in Sicherheitsfragen sicherzustellen

Management von Gefahrstoffen:

Zulassungen für Berufsgenossenschaften:

Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist nicht grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch kann sie von Versicherern oder für bestimmte Branchen bzw. Unternehmen gefordert werden, beispielsweise gemäß der Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.

Ausbildung von Brandschutzhelfern

Gemäß ASR A2.2 muss bei normaler Brandgefährdung im Betrieb mindestens 5% der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Anzahl je nach Schichtarbeit oder erhöhter Brandgefährdung variieren kann.

Rechtsgrundlagen

Unter Brandschutz versteht man sämtliche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden (Feuer und Rauch) zu verhindern (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung) sowie die Rettung von Menschen und Tieren und effektive Löscharbeiten im Brandfall zu ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

MBO / LBO: Die grundlegenden Vorschriften, die den baulichen Brandschutz regeln, sind die Musterbauordnung (MBO) und die Landesbauordnung (LBO) der einzelnen Bundesländer. In diesen Gesetzen sind die Anforderungen an den baulichen Brandschutz festgelegt, die bei der Planung und Errichtung von Gebäuden berücksichtigt werden müssen.

ASR: Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Anforderungen der in Deutschland geltenden Verordnungen für Arbeitsstätten. Beispiele hierfür sind:

Zum Beispiel:
ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
ASR A 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“

Erstellung einer Brandschutzordnung

Die Erstellung einer Brandschutzordnung ist nicht grundsätzlich gesetzlich gefordert. Vielmehr muss der Arbeitgeber gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Maßnahmen des Brandschutzes entsprechend der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten treffen. Diese Maßnahmen umfassen die Bereiche Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten und basieren auf der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG.

Strahlenschutz

Als externer Strahlenschutzbeauftragter der Fachkundegruppe R 10, spezialisiert auf die Wahrnehmung von Aufgaben oder die Beschäftigung von Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern, stehe ich Ihnen mit umfassendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Mein Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen sämtliche erforderlichen Strahlenschutzvorschriften einhält. Während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, übernehme ich die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen im Bereich Strahlenschutz.

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